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		<title>ruhr-lippe-marktplatz.de: News</title>
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		<description>Aktuelle News von Ihrem Ruhr-Lippe-Marktplatz</description>
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			<title>ruhr-lippe-marktplatz.de: News</title>
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			<description>Aktuelle News von Ihrem Ruhr-Lippe-Marktplatz</description>
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		<lastBuildDate>Sat, 16 Jun 2012 20:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>girogo  - kontaktloses Bezahlen mit Ihrer virtuellen Geldbörse</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/service-seiten/rss-feed/detail/20122279-girogo-kontaktloses-bezahlen-mit-ihrer-virtuellen-geldboerse.html</link>
			<description>Wer kennt das nicht? Eine lange Warteschlange an der Kasse, und vorne wird Cent für Cent aus der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ein harter Arbeitstag ist vorbei… noch eben ein paar Einkäufe für einen gemütlichen Abend auf der Couch. Leider wird aus einem „nur mal eben“ eine echte Geduldsprobe. Spätestens an der Kasse bildet sich in den Momenten, in denen es schnell gehen soll, eine lange Schlange. Vorne steht ein Zeitgenosse, der dem Alltagsstress gekonnt entgeht und Cent für Cent aus seiner Geldbörse angelt. Das kann einem schon einmal den Abend vermiesen.
Jetzt ist Besserung in Sicht. Die deutschen Kreditinstitute arbeiten an der Einführung von giro<b>go</b>, einem kontaktlosen Bezahlverfahren. Nach der Pilotphase im Raum Hannover wird das Projekt schrittweise in ganz Deutschland umgesetzt. Federführend sind derzeit die Sparkassen aktiv. 
<img style="padding-bottom: 5px; float: right; padding-left: 10px;" src="uploads/RTEmagicC_girogo_logo.jpg.jpg" height="175" width="175" alt="" />Doch was genau schont die Nerven an der Kasse? Alle neuen ec-Karten werden mit der giro<b>go</b>-Funktion ausgestattet (erkennbar am entsprechenden Symbol). Dabei dient der Chip als virtuelle Geldbörse. Anstatt nun jeden Cent einzeln aus der Geldbörse herauszusuchen, hält man einfach seine Karte an ein Lesegerät und in weniger als einer Sekunde ist die Rechnung beglichen – centgenau. Und das viel schneller und ohne das Portmonee mit Unmengen an Wechselgeld / Kleingeld zu füllen. Zudem entfällt die Eingabe einer PIN. 
Dies gilt zunächst für Zahlungen bis 20,00 Euro bei ausreichendem Guthaben auf dem Chip. Aber auch das Aufladen ist recht simpel. Bisher sind Sie zum Geldautomaten gegangen und haben Geld abgehoben. Anstatt dessen laden Sie am Geldautomaten den Chip Ihrer Karte. Und selbst diesen Weg können Sie sich, wenn Sie möchten, sparen. Durch eine Abo-Lade-Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut kann eine automatische Aufladung über einen festgelegten Betrag erfolgen. Oder Sie laden die Karte direkt im Geschäft oder im Internet auf.
Natürlich schrillen zunächst die Alarmglocken, wenn man hört, dass Daten berührungslos übertragen werden. Aber auch hier wurde glücklicherweise mitgedacht. Nur autorisierte Händler erhalten die technischen Möglichkeiten die verschlüsselten Daten auszulesen. Dies funktioniert nur auf einer Entfernung von wenigen Zentimetern. Zudem geben Sie keine persönlichen Daten preis – weder Kontonummer noch Bankleitzahl oder Ihren Namen. Was man lediglich berücksichtigen sollte ist, dass das Chipguthaben im Falle eines Verlustes der Karte genau wie Bargeld ist… nämlich weg.
Darüber hinaus hat giro<b>go</b> einen weiteren Vorteil: Sie müssen Ihre Karte nicht mehr aus der Hand geben, so dass Sie die volle Kontrolle behalten. Auch aus hygienischen Gründen ist das nicht ganz uninteressant, oder wollen Sie wissen, wo Ihr Bargeld schon überall war?
Was aus heutiger Sicht noch ein wenig nach Zukunftsmusik klingt, aber in der Realität gar nicht mehr so weit entfernt ist, ist das Bezahlen mit dem Handy. Genau wie in den ec-Karten kommen dort NFC-Chips (Nah-Feld-Kommunikation) zum Einsatz, worüber die Daten übertragen werden. Bereits jetzt gibt es erste Modelle, die diesen Chip mit an Bord haben. Allerdings gibt es hierfür noch kein ausgereiftes Zahlungssystem (in den USA laufen Tests mit google Wallet). Dennoch ist der Chip nicht unnütz. Mit der bereits erhältlichen „S-Kontaktlos“-App können Sie, während Sie im Supermarkt anstehen, das Guthaben Ihrer kontaktlosen ec-Karte abfragen. Alternativ geht das aber auch mit Ihrem TAN-Generator.
Selbstverständlich ergeben sich auch Vorteile für die Händler. Durch das schnellere Bezahlen sind die Kunden zufriedener und gehen nicht nach langer Anstehzeit entnervt nach Hause. Zudem können die Händler Kosten für Bargeldreserven und –transport sparen und die Terminals werden weit weniger schnell abgenutzt. Das gilt natürlich auch für die ec-Karten.
Wenn die Umsetzung deutschlandweit erfolgt ist, steht einem schnellen Einkauf und einem ruhigen Abend auf der Couch nicht mehr allzu viel im Wege.
<div class="news-single-author"><i><link https://plus.google.com/111293602303550709877?rel=author _blank>Christoph Besser</link></i></div>]]></content:encoded>
			<category>Mittelstand</category>
			<category>Regionale News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 04 May 2012 18:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BilMOG - Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/recht-und-steuern/artikel/detail/20111412-bilmog.html</link>
			<description>Seit Mai 2009 gibt es das neue Bilanzrechts-Modernisierungsgesetz (BilMoG). Es soll die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Steuerberater</b> aus dem Vest Recklinghausen informieren gerne über Details. Neu gefasst und an internationale Standards angeglichen wurde damit das Handelsgesetzbuch (HGB).
Neue Regeln für Kleinunternehmen
Liegt Ihr Jahresumsatz unter 500.000 Euro und Ihr Gewinn unter 50.000 Euro, benötigen Sie nur eine Einnahme-Überschussrechnung, die Sie z. B. mit einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellen. Auf eine doppelte Buchführung mit einem Jahresabschluss können Sie verzichten, wenn Ihre Kapitalgeber nicht darauf bestehen, um z. B. einen professionelleren Finanzstatus zu erhalten.
Neue Regeln für mittelgroße Unternehmen
<ul><li>Einige Bewertungswahlrechte wurden gestrichen, damit sich Unternehmen nicht mehr so leicht „armrechnen“ können. Weiterhin sind Rückstellungen (z. B. für Pensionen) mit ihrem Barwert unter Berücksichtigung eines marktadäquaten Zinssatzes, also mit ihrem tatsächlichen Wert, anzusetzen.</li><li>Vorteilhaft wirkt sich die Möglichkeit aus, dass mit dem BilMoG nun auch selbstgeschaffenes immaterielles Vermögen (z. B. Patente, Know-how) in der Bilanz ausgewiesen werden können.<br />Für große Kapitalgesellschaften gelten nun generell die IFRS-Standards (International Financial Reporting Standards).</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Recht / Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 10:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Jahresabschluss - Strenge Vorschriften für große Unternehmen</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/management/artikel/detail/20111424-jahresabschluss.html</link>
			<description>Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, einmal im Jahr Ihre wirtschaftliche Lage von einem...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul><li>Abhängig von der Größe des Unternehmens gibt es verschiedene Prüfungspflichten. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Rechnungslegung von einem Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer prüfen zu lassen. Bei großen Kapitalgesellschaften ist dazu nur der Wirtschaftsprüfer befugt. Kleine Unternehmen sind von dieser Prüfungspflicht ausgenommen. </li><li>Der Jahresabschluss ist innerhalb von drei Monaten nach Bilanzstichtag zu erstellen. Bei kleinen Gesellschaften verlängert sich diese Frist um weitere drei Monate. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Darüber hinaus muss ein Lagebericht aufgestellt werden, der bei kleinen Unternehmen entfällt. Die Bilanz ist in Kontoform darzustellen, wobei kleine Gesellschaften eine verkürzte Darstellung ohne Anlagenspiegel wählen können. Der Jahresabschluss ist von allen Geschäftsführern zu unterschreiben. </li></ul>
Nicht nur das Finanzamt, auch die Banken legen großen Wert auf den Jahresabschluss. Er ist für sie ein Instrument, um das eigene Kreditrisiko zu analysieren.&nbsp;&nbsp; ]]></content:encoded>
			<category>Management / Finanzierung</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 10:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Treffpunkt für Gründer und Nachfolger: nexxt-change</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/gruendung-und-nachfolge/artikel/detail/20111031-treffpunkt-fuer-gruender-und-nachfolger.html</link>
			<description>Gute Kontakte zahlen sich aus. Die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change richtet sich an...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Welche Vorteile und Möglichkeiten bietet Ihnen die Unternehmensbörse nexxt-change? 
<ul><li>Inserate veröffentlichen</li><li>In Datenbanken recherchieren</li><li>Veranstaltungs-Kalender einsehen</li><li>Checklisten herunterladen</li><li>Praxisbeispiele studieren</li><li>Kostenfrei nutzen</li></ul>
Weitere Informationen finden Sie unter <link http://www.nexxt-change.org/ _blank external-link-new-window "Zur Unternehmensbörse nexxt-change">www.nexxt-change.de</link>]]></content:encoded>
			<category>Gründung / Nachfolge</category>
			
			
			<pubDate>Sat, 15 Oct 2011 09:43:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hotelkosten bei Dienstreise - Das können Sie abrechnen</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/recht-und-steuern/artikel/detail/20111413-hotelkosten-bei-dienstreise.html</link>
			<description>Wenn Sie beruflich unterwegs sind und im Hotel übernachten müssen, bekommen Sie die Hotelkosten von...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Ihr <b>Steuerberater</b> in Recklinghausen berät Sie. 
<ul><li>Die Übernachtungskosten beinhalten nur die Kosten für das Zimmer. Die Kosten für das Essen zählen nicht dazu, sondern gelten als Aufwendungen für Ihre Verpflegung. Wenn die Hotelrechnung beide Posten nicht getrennt, sondern nur einen Gesamtpreis enthält, ziehen Sie 4,80 Euro ab. Kosten für Garage oder Telefon zählen ebenfalls nicht dazu.</li><li>Bei Auslandsreisen setzen Sie für die Hotelkosten einen Pauschbetrag ein, der als Übernachtungsgeld bezeichnet wird. Dies gilt aber nur bei Bezahlung durch Ihren Arbeitgeber, wenn keine Kosten direkt übernommen werden. Die Höhe der Pauschbeträge ist für jedes Land verschieden.</li><li>Achten Sie darauf, dass das gewählte Hotel verhältnismäßig ist. Wenn Sie ohne Absprache ein Luxushotel auswählen, könnten Sie sowohl mit ihrem Arbeitgeber als auch mit dem Finanzamt Probleme bekommen.</li></ul>
Machen Sie die Abrechnung möglichst schnell. Sammeln Sie alle Belege und rechnen Sie korrekt ab. Bei einer falschen Abrechnung droht Ihnen sonst eine Kündigung.
]]></content:encoded>
			<category>Recht / Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 10:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Unternehmensverbände - Wo Sie sich regional vernetzen können</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/management/artikel/detail/20111534-unternehmensverbaende.html</link>
			<description>Deutschland ist ein Land der Vereine. Was im Privaten gilt, das gilt auch im Beruflichen. Es gibt...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zwangsmitgliedschaften in der örtlichen IHK oder Handwerkskammer bestehen für die meisten Firmen daneben ohnehin.
<ul><li>In jeder Branche gibt es Branchenverbände, die auch regionale Strukturen aufweisen, z. B. Einzelhandelsverband, DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband oder Arbeitgeberverband Metall.</li><li>Über Branchen hinweg organisieren sich Unternehmen z. B. im BVMW Bundesverband mittelständische Wirtschaft, ASU Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer oder bei den Wirtschaftsjunioren.</li><li>Auch branchenübergreifend gibt es Fachverbände wie den Marketingclub oder den Bundesverband für Logistik. Hier finden die Experten eines Unternehmens eine Möglichkeit, sich über fachliche Entwicklungen zu informieren.</li><li>Service-Clubs wie Lions oder Rotary bieten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Berufsgruppen regelmäßige exklusive Austauschmöglichkeiten und soziales Engagement.</li><li>Mit Macht drängen aber soziale Netzwerke wie XING, die eine virtuelle Form der Business Clubs darstellen, in die reale Welt. Fast in jeder größeren Stadt gibt es mittlerweile Regionalgruppen mit interessanten Veranstaltungen.</li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Management / Finanzierung</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Externe Lohnbuchhaltung - Auf das Kerngeschäft konzentrieren</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/recht-und-steuern/artikel/detail/20111410-externe-lohnbuchhaltung.html</link>
			<description>Macht Ihnen die Lohnbuchhaltung zu viel Arbeit? Dann beauftragen Sie einen Steuerberater im Kreis...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Externe Lohnbuchhaltung hat einige Vorteile.
<ul><li>Besonders als mittelständisches Unternehmen kann es für Sie schwer sein, extra einen Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung zu beschäftigen. Da die Aufgaben sehr komplex sind, können sie nicht einfach nebenbei erledigt werden. Dann lohnt es sich, die Arbeit auszulagern. </li><li>Der Steuerberater übernimmt dabei die Berechnung der Löhne und Gehälter einschließlich Überstundenabrechnung, Meldung der Lohnsteuer an das Finanzamt und die Abrechnung der Beiträge für die Sozialversicherung. Sie müssen sich nicht mehr um die ständig neuen Vorschriften und Änderungen bei den Sozialversicherungen kümmern und können sich darauf verlassen, dass die Gehaltsabrechnung den Vorschriften entspricht. Ihre Mitarbeiter werden auch bei den Kassen an- und abgemeldet. Eine eventuelle Prüfung der Lohnsteuer oder Sozialversicherungsabgaben wird bei Ihrem Steuerberater durchgeführt.&nbsp;&nbsp; </li></ul>
Das Honorar wird in der Regel pro Mitarbeiter pauschal berechnet, jede Änderung kostet extra. Je nach Volumen können Sie vielleicht eine günstige Pauschale aushandeln. ]]></content:encoded>
			<category>Recht / Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gefahren in der Bucht?</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/recht-und-steuern/artikel/detail/20111920-gefahren-in-der-bucht.html</link>
			<description>Sind &quot;private&quot; Verkäufe bei Ebay umsatzsteuerpflichtig?</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit dem Einzug des digitalen Zeitalters ist es auch Privatleuten möglich geworden, private Gegenstände zu verkaufen. Hierzu stellen verschiedene Anbieter Internetauktionsplattformen zur Verfügung, von denen &quot;Ebay&quot; die bekannteste ist. <br /> <br /> Erstaunlich ist – oder auch nicht –, dass der Fiskus sich mit zeitlicher Verzögerung für die Aktivitäten der Steuerbürger interessiert. Dabei sind auch die &quot;privaten&quot; Verkäufer auf Internetplattformen in das Visier der Finanzverwaltung geraten und haben zu auf den ersten Blick erstaunlichen Ergebnissen geführt, wie ein aktuelles Urteil des Baden-Württembergischen Finanzgerichts zeigt. <br /> <br /> Ein Arbeitnehmer-Ehepaar hatte in den Jahren 2001 bis 2005 &quot;private&quot; Gegenstände veräußert. <br /> <br /> Insgesamt führten sie 1.200 Auktionen durch und erzielten dabei Erlöse zwischen 1.300,00 € und 35.000,00 €. Es handelte sich im Wesentlichen um Sammlerartikel wie Steiff-Tiere, Puppen, Münzen, Schmuck und Spielzeug. Ein Konkurrent war wohl auf die Aktivitäten aufmerksam geworden und hatte die Steuerfahndung aufmerksam gemacht. Das Finanzamt hatte anschließend sämtliche Verkäufe der Umsatzsteuer unterworfen. <br /> <br /> Die Kläger hatten mit Ihrem Einspruch und mit der Klage keinen Erfolg. Rechtlich ging es um die Frage, ob sie als Unternehmer (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes) nachhaltig gewerblich selbständig tätig waren. Die Steuerpflichtigen hatten hierzu – wohl unwidersprochen – vorgetragen, dass sie ursprünglich die Gegenstände als Privatsammler für private Zwecke erworben, teilweise aus Erbfällen und aus dem eigenen Haushalt später zum Wiederverkauf bereit gestellt hatten. Bei dem Erwerb bestand keine Absicht zur Wiederveräußerung. <br /> <br /> Das Gericht hat gleichwohl eine Unternehmereigenschaft und damit die Steuerpflicht bejaht. Es hat auch sehr wohl in Erwägung gezogen, dass ursprünglich &quot;private&quot; Motive und Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Dies hat es aber nicht gehindert, die Betätigung insgesamt als &quot;nachhaltig&quot; zu werten. Dabei stellte das Gericht insbesondere auf die Zahl der Verkäufe, die Höhe der Erlöse weit über der Grenze der Kleinunternehmereigenschaft (17.500,00 € pro Jahr), die Dauer, die Planmäßigkeit des Handelns, die Anlage auf Wiederholung, die Intensität, die Beteiligung am Markt, das Verwerten anderweitig erworbener Kenntnisse und Kontakte und das konkrete Verhalten im Einzelfall ab. So hat es festgestellt, dass zum Verkauf eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes unter Verwendung eines digitalen Fotos erforderlich war. Der Käufer musste sich Gedanken über den voraussichtlichen Preis machen. Ferner war er gehalten, die Auktionen in regelmäßigen Abständen zu überwachen, nach Beendigung der Auktion mussten die Steuerpflichtigen den Zahlungseingang überwachen, um dann die Ware anschließend zügig zu verpacken und zu versenden. Das Gericht sah hierin einen nicht unerheblichen Organisationsaufwand für den eigenen Arbeitsablauf, der die Schwelle des bloßen gelegentlichen Handelns überschritt. Gegen die Nachhaltigkeit sprach zwar, dass die Verkäufe nicht dem klassischen Bild des Händlers entsprachen (z. B. insbesondere kein Ladenlokal vorhielten) und die veräußerten Gegenstände ursprünglich nicht in der Absicht eines späteren Weiterverkaufes angeschafft worden waren. <br /> <br /> Das Gericht sah sich in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung. So hatte früher der Bundesfinanzhof die Veräußerung einer wertvollen Briefmarken- oder Münzsammlung nicht als umsatzsteuerrelevantes Handeln eingestuft. Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Fall nicht vergleichbar gewesen sei, weil in den früher entschiedenen Fällen eine klar umrissene Sammlung – wenn auch über mehrere Jahre – verkauft worden war und nur ein einzelnes Produkt – im Gegensatz einer Vielzahl von Produkten im jetzt entschiedenen Fall – veräußert worden war. Wegen der noch ungeklärten Rechtslage und der Relevanz für die vielen sonstigen Versteigerungen hat das Gericht die Revision beim BFH zugelassen. <br /> <br /> Bemerkenswert ist, dass – offenkundig auch unstreitig – die einkommensteuerliche Seite nicht als relevant angesehen wurde. Dies wird wohl daran liegen, dass zwar auch ein gewerbliches Handeln vorliegt, aber durch die Vorschriften des Einkommensteuerrechtes kein Gewinn entsteht. Der Einlagewert bei Beginn der gewerblichen Tätigkeit dürfte dem Verkaufswert entsprechen, so dass kein Gewinn entsteht, möglicherweise sogar ein Verlust durch die Auktionspreise, wobei Verluste von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert werden (Liebhaberei). <br /> <br /> (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.09.2010, 1 K 3016/08; Revision beim Bundesfinanzhof, V R 2/11)<br /> <br /> Weitergehende Informationen im Internet unter:<br /> <link http://www.korte-partner.de _blank>http://www.korte-partner.de</link><br /> <br /> Stand Mai 2011]]></content:encoded>
			<category>Recht / Steuern</category>
			
			<author>info@korte-partner.de</author>
			<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 15:22:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Finanzbuchhaltung - Pflicht für Unternehmer</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/recht-und-steuern/artikel/detail/20111407-finanzbuchhaltung.html</link>
			<description>Als Unternehmen müssen Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern. Da kann es sinnvoll, bestimmte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Er bucht die Belege, erstellt für Sie jeden Monat eine betriebswirtschaftliche Auswertung, macht die Umsatzsteuervoranmeldung und überwacht die Zahlungseingänge
<ul><li>Als Unternehmen, ob in Castrop-Rauxel oder anderswo, sind Sie verpflichtet, alle Zahlungsbelege wie Rechnungen und Kontoauszüge aufzuheben. Heften Sie alle Belege ordentlich und lückenlos ab. Sollte ein Beleg fehlen, können Sie im Falle einer Betriebsprüfung Ärger mit dem Finanzamt bekommen. </li><li>Es ist am besten, wenn Sie sämtliche Zahlungseingänge und –ausgänge durch Überweisung machen. So lassen sich die Zahlungen gut nachvollziehen. Sollten Sie aber um die eine oder andere Barzahlung nicht herumkommen, müssen Sie ein Kassenbuch führen, indem Sie sämtliche Barzahlungen vermerken. Alle Ihre Ausgangsrechnungen müssen eine fortlaufende Rechnungsnummer haben und im Rechnungsausgangsbuch erfasst sein. Für den Fall, dass Sie Ihre Rechnungen mit einem besonderen Finanzbuchhaltungsprogramm schreiben, wird Ihnen automatisch ein Rechnungsausgangsbuch erstellt.</li></ul>
Wenn Ihnen die Finanzbuchhaltung zu schwierig oder zeitaufwändig ist, übernimmt ein Steuerberater gerne die Aufgabe für Sie.]]></content:encoded>
			<category>Recht / Steuern</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 00:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Firmenlogo - Wie Sie Ihrer Marke Ausdruck verleihen</title>
			<link>http://www.ruhr-lippe-marktplatz.de/mittelstand/management/artikel/detail/20111071-firmenlogo.html</link>
			<description>Ein Firmenlogo ist unverzichtbar. Es repräsentiert Ihre Marke und muss so einprägsam und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div> Eine gute <b>Werbeagentur</b>, von denen es in Castrop-Rauxel und in Recklinghausen einige gibt, weiß worauf es bei der Logogestaltung ankommt.
Durch Kommunikation wird das Logo nach und nach mit Inhalt angereichert. Jeder Kontakt mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern prägt das Bild Ihres Unternehmens. Mit dem Logo wird also nach einer Zeit ein ganzes Bündel von Eigenschaften assoziiert, ein Gemisch aus den Werbekontakten und persönlichen Erfahrungen, die Kunden im direkten Kontakt mit Ihren Mitarbeitern gesammelt haben. Je nachdem, wie Sie sich positionieren, wird man Ihr Unternehmen z. B. als sympathisch, kundenfreundlich oder innovativ wahrnehmen.&nbsp;</div>
<div>Das Logo besteht aus einem Schriftzug und einem Bild, zusammengesetzt zu einer &quot;Wort-Bild-Marke&quot;:&nbsp;
<ul><li>Die klassische <b>Wortmarke</b> besteht aus zwei Teilen: (Familien-)Name und Firmenbezeichnung. Sie erhält durch Schriftart, Schriftgröße und Farbe eine charakteristische Prägung.&nbsp;</li><li>Die <b>Bildmarke</b> ist eine vereinfachte Form, z. B. der Umriss eines Werkzeugs oder ein geometrisches Zeichen.&nbsp;</li></ul>
Aus der Kombination von Firmenname und Symbol können Betrachter oft schon die Branche ableiten. Zeitungsleser wissen dann z. B. schon auf den ersten Blick, ob eine Geschäftsanzeige für sie interessant ist.</div>
<div></div>
<div></div>]]></content:encoded>
			<category>Management / Finanzierung</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 30 May 2011 10:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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