Neue Umweltzone: Ältere Diesel-Fahrzeuge müssen aufrüsten
RECKLINGHAUSEN - Am 1.1.2012 wurden die bisherigen Umweltzonen der Ruhrgebietsstädte durch eine neue, zusammenhängende, städteübergreifende Umweltzone Ruhrgebiet abgelöst und wesentliche Teile Recklinghausens gehören dazu. Bis 2014 sollen die Regelungen verschärft werden und dann ist es nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette möglich in den Umweltzonen zu fahren. Das bedeutet für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge entweder der Verzicht auf die Fahrt in innerstädtischen Gebieten oder die Nachrüstung ihres Pkw mit einem Partikelfilter. Dies kann vom Bund bezuschusst werden.

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In die Umweltzonen dürfen nur solche Kraftfahrzeuge fahren, die bestimmte Mindestanforderungen bezüglich ihres Schadstoffausstoßes einhalten und zum Nachweis muss das Fahrzeug über eine entsprechende Plakette verfügen (rote, gelbe und grüne Plakette: je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe). In Nordrhein-Westfalen herrscht in vielen Städten eine zu schlechte Luftqualität und in vielen Ballungsgebieten liegen die hohen Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid über den europäisch festgelegten Grenzwerten. Folglich ist es in den Städten vorrangiges Ziel durch verkehrsbezogene Maßnahmen wie die Umweltzonen die durch Pkw und Lkw verursachten Emissionen zu verringern.
Die Besitzer von Dieseln (Autos, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge wie etwa Transporter bis 3,5 Tonnen) mit gelber Plakette bekommen vom Staat nun für ein Jahr (ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012) einen einmaligen Zuschuss von 330 Euro für die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter. Dieser Betrag stellt ungefähr die Hälfte der Kosten dar, die durch den Kauf und den Einbau eines Partikelfilters zustande kommen.
Der Förderbetrag des Bundes von 30 Millionen reicht für insgesamt 90.000 Nachrüster und aufgrund der hohen Nachfrage heißt es für betroffene Diesel-Fahrzeugführer schnell zu handeln.
In unserem Branchenbuch finden Sie Kfz-Werkstätten im Kreis Recklinghausen, bei denen Sie Nachrüstungen vornehmen lassen können und die Sie im Detail infomieren.
Auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie einen Antrag auf Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen stellen. Wichtig: Der Antrag ist nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu stellen.
23.05.2012 • Regionale News









