Mieten

Der Mietspiegel gilt bis zum 31.12.2010. Die beteiligten Stellen prüfen rechtzeitig, ob die festgesetzten Mietzinsen danach unverändert weiter gelten oder fortgeschrieben werden. Als Entscheidungshilfe wird die Stadtverwaltung den Mietspiegelbeteiligten frühzeitig neue Mietwertdaten zur Verfügung stellen. Wird keine Einigung über eine Fortschreibung erzielt, bleibt der Mietspiegel bis zum 31.03.2011 gültig und tritt dann außer Kraft.

Der Mietspiegel wurde aufgestellt durch

  • den Haus- und Grundeigentümerverein Marl, Hüls und Umgegend e.V.,
  • den Deutschen Mieterbund - Mieterschutzverein Marl und Umgebung e.V.,
  • die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe
    (Mitgliedsunternehmen im GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V.)
    und
  • die Stadt Marl.

Aufbau der Mietwerttabelle

Die Mietwerttabelle gilt für Mietwohnungen (in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen) mit einer Wohnungsgröße über 40 m² bis 100 m². Die Mietwerte sind als Bandbreiten-Zahlen angegeben, welche die Bewertung einer bestimmten Wohnung mit ihren Besonderheiten ermöglichen soll (z.B. Grundrissgestaltung, Abweichungen von der typischen Ausstattung und dem normalen Erhaltungszustand). Die vorgegebene Bandbreite in den einzelnen Feldern ermöglicht den Vertragsparteien, innerhalb dieses Rahmens einvernehmlich zu einer angemessenen Mietvereinbarung zu kommen. Da der Mietpreis stark durch die Merkmale Gebäudealter und Ausstattung der Wohnung bestimmt wird, ist die Mietwerttabelle nach diesen Kriterien untergliedert. Auf die Ausstattungsklassen
" ohne WC/WC im Treppenhaus, ohne Bad/Dusche bzw. Heizung" und "mit WC, ohne Bad/Dusche und ohne Heizung" wurde verzichtet, da bei Aufstellung des Mietspiegels keine bzw. nicht genügend Daten zur Feldbesetzung vorlagen.

Mietspiegeltabelle 2009
Baujahr
(Jahr der
Bezugsfertigkeit)
Wohnlage
Ausstattungsmerkmale
mit WC
mit Bad/Dusche oder
mit Heizung
mit WC
mit Bad/Dusche und
mit Heizung
€ pro m² Kaltmiete
€ pro m² Kaltmiete
Spannen
Mittelwert
Spannen
Mittelwert
I
Modernisierter
Altbau bis 1948 ¹
einfach
normal
gut
3,23  -   3,81
3,31   -   3,88
3,38   -   3,96
3,52
3,60
3,67
3,97   -   4,67
4,05   -   4,76
4,14   -   4,85
4,32
4,40
4,49
II
1949 - 1960 ²
einfach
normal
gut
3,64   -   4,28
3,72   -   4,36
3,80   -   4,44
3,96
4,04
4,12
4,40   -   5,18
4,49   -   5,28
4,60   -   5,38
4,79
4,89
4,99
III
1961 - 1971
einfach
normal
gut
4,80   -   5,66
4,91   -   5,76
5,01   -   5,87
5,23
5,33
5,44
IV
1972 - 1981
einfach
normal
gut
4,98   -   5,86
5,08   -   5,97
5,19   -   6,08
5,42
5,52
5,64
V
1982 - 1991
einfach
normal
gut
5,57   -   6,55
5,69   -   6,68
5,82   -   6,81
6,06
6,18
6,31
VI
1992 - 2001
einfach
normal
gut
5,87   -   6,92
6,00   -   7,05
6,13   -   7,18
6,39
6,52
6,66
VII
2002 und später
einfach
normal
gut
6,39   -   7,52
6,53   -   7,67
6,68   -   7,81
6,92
7,10
7,24

1) Für nicht modernisierten Altbau ist der entsprechende Unterwert der Gruppe I -modernisierter Altbau heranzuziehen
2) Für Wohnungen der Baujahre 1949 - 1960 ohne Bad und Heizung ist der entsprechende Unterwert der Gruppe II
heranzuziehen.

Zuschläge zur Mietwerttabelle in %
Gebäudeart
Mehrwert der
Wohnung
Sonderzuschlag
Garten
Maximalzuschlag
Typische Mietwohnungen
in mehrgeschossigen Häusern
0
2,5
2,5
Zweifamilienhäuser
2,5
2,5
5
Einfamilienhäuser
6
6

Zu- bzw. Abschläge aufgrund der Wohnungsgröße
Typische Mietwohnungen
in mehrgeschossigen Häusern
Grundmiete
Wohnfläche bis 40 m²
+ 5 % Zuschlag
Wohnfläche über 100 m²
- 5 % Abschlag

 

- Ohne unser Obligo -

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