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Der Mietspiegel gilt bis zum 31.12.2010. Die beteiligten
Stellen prüfen
rechtzeitig, ob die festgesetzten Mietzinsen danach unverändert
weiter gelten oder fortgeschrieben werden. Als Entscheidungshilfe
wird die Stadtverwaltung den Mietspiegelbeteiligten frühzeitig
neue Mietwertdaten zur Verfügung stellen. Wird keine
Einigung über
eine Fortschreibung erzielt, bleibt der Mietspiegel bis zum
31.03.2011 gültig und tritt dann außer Kraft.
Der Mietspiegel wurde aufgestellt durch
Aufbau der Mietwerttabelle Die Mietwerttabelle gilt für Mietwohnungen (in Wohngebäuden
mit mehr als zwei Wohnungen) mit einer Wohnungsgröße über
40 m² bis 100 m². Die Mietwerte sind als Bandbreiten-Zahlen
angegeben, welche die Bewertung einer bestimmten Wohnung
mit ihren Besonderheiten ermöglichen soll (z.B. Grundrissgestaltung,
Abweichungen von der typischen Ausstattung und dem normalen
Erhaltungszustand). Die vorgegebene Bandbreite in den einzelnen
Feldern ermöglicht den
Vertragsparteien, innerhalb dieses Rahmens einvernehmlich
zu einer angemessenen Mietvereinbarung zu kommen. Da der Mietpreis
stark durch die Merkmale Gebäudealter und Ausstattung der
Wohnung bestimmt wird, ist die Mietwerttabelle nach diesen Kriterien
untergliedert. Auf die Ausstattungsklassen
1) Für nicht modernisierten Altbau ist der entsprechende Unterwert
der Gruppe I -modernisierter Altbau heranzuziehen
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| - Ohne unser Obligo - |
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