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1. Verfahren
Der Mietspiegel gibt das Preisbild der ortsüblichen Vergleichsmiete typischer freifinanzierter Wohnungen (nicht gewerblich genutzter Räume) im Stadtgebiet Herten wieder. Er bietet den; Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren. Der Mietspiegel wird von den Beteiligten alle 2 Jahre überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
2. Ortsübliche Miete in Herten
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Herten neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten; dies sind: Abschreibung, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis. Nicht enthalten sind die Betriebskosten gem. § 2 Betriebskostenverordnung.
Das sind:
- Grundsteuer, Kosten der Wasserversorgung, Kosten der Entwässerung, Kosten der Straßenreinigung, Kosten der Müllabfuhr
- Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen einschließlich Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder- zentraler Brennstoffanlagen oder der Versorgung mit Fernwärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen.
- Kosten des Betriebs von zentralen Warmwasseranlagen oder der Versorgung mit Fernwarmwasser oder der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges
- Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege, Kosten der Allgemeinbeleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen, Kosten für den Hauswart
- Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage
- Kosten der maschinellen Wascheinrichtung
Diese Betriebskosten können nur erhoben werden, wenn sie vertraglich vereinbart sind oder ihre Geltendmachung ausdrücklich gesetzlich zugelassen ist.
3. Erläuterungen zur Mietrichtwerttabelle
3.1 Allgemein
Durch die Gruppen 1 bis 8 der Tabelle ist eine Unterteilung der Wohnungen in Altersklassen (Baujahr, modernisierte Bauten der jeweiligen Baujahre) vorgenommen worden, da das Alter eines Gebäudes die Miete beeinflußt. Die Tabellenwerte sind durchschnittliche Mieten für typische Wohnungen der jeweiligen Altersklasse. Grundlage sind die festgestellten Mittelwerte der genannten Datenerhebung Abweichungen vom Mittelwert müssen begründet werden.
Wohnungen des betreuten Wohnens / Service-Wohnungen sind in diesem Mietspiegel nicht erfasst. Hier ist die Miete individuell auszuhandeln.
3.2 Ausstattung
Bei den ermittelten Werten ist davon auszugehen, daß die Wohnungen einen durchschnittlichen Zustand aufweisen und daß angemessener Nebenraum (Keller/Abstellraum) dazugehört. Hinsichtlich der Ausstattung enthält die Mietpreistabelle 2 die Ausstattungsklassen:
| Klasse A: |
Abgeschlossene Wohnung, ohne Heizung, mit Bad/WC oder mit Heizung ohne Bad |
| Klasse B: |
Abgescchlossene Wohnung, mit Heizung und Bad/WC isolierverglaste Fenster |
Maßgeblich für die Einordnung in die jeweilige Ausstattungsklasse ist ausschließlich die Ausstattung, die der Vermieter geschaffen oder bezahlt hat.
3.3 Modernisierung
Der Mietspiegel weit für umfassend modernisierte Wohnungen der Baualtersklassen bis 1948 (Gruppe 2) und 1948 – 1960 (Gruppe 4) eigene Werte aus.
Eine Wohnung ist nur dann modernisiert, wenn sich der Wohnwert nach Abschluß der Maßnahmen in Bezug auf Ausstattung und baulichen Zustand wesentlich und nachhaltig verbessert hat. Zur Modernisierung gehört ein Bündel der nachstehend beispielhaft aufgeführten Maßnahmen: Heizungseinbau, Verbesserung der sanitären Ausstattung, Einbau höherwertiger Fenster, Verbesserung der elektrischen Anlagen (z.B. Verstärkung der Elektrosteigeleitungen im Gebäude), Wärme- und Schallschutz, tlw. Neugestaltung des Grundrisses und Änderung des Innenausbaus (z.B. Decken, Fußböden).
3.4 Zu- bzw. Abschläge auf Mietrichtwerte
- Appartement
Unter einem Appartement ist eine 1-Zimmerwohnung zu verstehen, die in der Regel eine Kochnische nebst separatem Bad oder Dusche sowie WC aufweist. Hier ist ein Zuschlag möglich, der dem Wert der Möblierung Rechnung trägt.
- Wohnungsgröße
Als Wohnungsgröße im Sinne des Mietspiegels ist die Wohnfläche ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, wie z.B. Keller, Speicher, Waschküche oder Garage maßgebend. Für die Mietwerttabelle der Stadt Herten werden keine Größenklassen berücksichtigt. Zuschläge bei Wohnungen bis 40 qm oder Abschläge bei Wohnungen über 100 qm sind i.H.v. 5 % zulässig.
- Grundrißgestaltung
Durch den Begriff „Grundrißgestaltung“ wir die Funktionsfähigkeit der einzelnen Wohnungen angesprochen. Die Mietrichtwerte beziehen sich auf typische Wohnungen der jeweiligen Altersklassen bei entsprechenden Ausstattungsmerkmalen. Von Bedeutung ist, daß bei abgeschlossenen Wohnungen die Wohn- und Nebenräume günstig zueinander liegen, ob gefangene Räume vorhanden sind, die nur von anderen Räumen aus betreten werden können, ob die einzelnen Wohn- und Aufenthaltsräume ausreichende Stellfläche haben und ob die Nebenräume, insbesondere die Flur in einem angemessenen Verhältnis zu den Wohnräumen stehen. Ferner ist eine ausreichende Belichtung und Belüftung bedeutsam.
- Wohnlage
Die Mietwerte in der Tabelle beziehen sich auf eine normale Wohnlage, die für den überaus großen Teil des Stadtgebietes gegeben ist.
Abweichungen zur normalen Wohnlage, z.B. bei guten oder einfachen Wohnlagen, bewirken Zu- bzw. Abschläge bei den Mietwerten, die mit +/- 10 % bezifferte werden können. Die unter aufgeführten Kriterien müssen überwiegend erfüllt werden.
- Gute Wohnlagen liegen vor bei: Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung überwiegend ein- bis zweigeschossige Bauweise, und guter Durchgrünung, günstiger Verkehrslage ohne Durchgangsverkehr, guten Einkaufsmöglichkeiten und günstigen Verbindungen zum öffentlichen Nahverkehr.
- Einfache Wohnlage ist gegeben bei: Wohnungen in Lagen ohne wesentliche Begrünung, Beeinträchtigung des Wohnens durch Gewerbe, Verkehr, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelästigung oder erhebliche Entfernung zu den öffentlichen Nahverkehrsmitteln bzw. zu Einkaufsmöglichkeiten.
Mietrichtwerte
in Euro je Quadratmeter Wohnfläche ohne Betriebskosten für Herten in
normaler Wohnlage
| Bau-Gruppe |
Baujahr |
|
Euro |
| 1 |
bis 1947
|
Spannen:
Mittelwert: |
3,05-3,36
3,21 |
| 2 |
bis 1947
modernisiert |
Spannen:
Mittelwert: |
3,77-4,19
3,98 |
| 3 |
1948-1960 |
Spannen:
Mittelwert: |
3,77-4,19
3,98 |
| 4 |
1948-1960
modernisiert |
Spannen:
Mittelwert: |
4,60-5,07
4,84 |
| 5 |
1961-1970 |
Spannen:
Mittelwert: |
4,14-4,55
4,35 |
| 6 |
1961-1970
modernisiert |
Spannen:
Mittelwert: |
4,67-5,49
5,08 |
| 7 |
1971-1980 |
Spannen:
Mittelwert: |
4,73-5,25
4,99 |
| 8 |
1981-1990 |
Spannen:
Mittelwert: |
4,92-5,43
5,18 |
| 9 |
1991-2000 |
Spannen:
Mittelwert: |
5,77-6,39
6,08 |
| 10 |
ab 2007 |
Spannen:
Mittelwert: |
6,64-7,36
7,00 |
An der Erstellung haben mitgewirkt
- Arbeitsgemeinschaft Wohnungswirtschaft, Grenzstraße 181, 45884
Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 82190
- Mieterschutzbund e.V., Kaiserwall 37, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361 / 24077
- Deutscher Mieterbund, Castroper Str. 15, 45655 Recklinghausen,
Tel.: 02361 / 498 911
- Haus- und Grundeigentümerverein Recklinghausen e.V., Am Lohtor
11, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361 / 22657
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer - Horst - Westerholt e.V., Maelostr. 9, 45894 Gelsenkirchen, Tel.: 0209 / 30966
Herausgeber: Stadt Herten, Familie, Judeng und Soziales, Tel.: 02366 / 303-0
- Ohne unser Obligo -
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