Mieten

Der Dorstener Mietspiegel (Stand: 01. Mai 2008) wird ca. alle zwei Jahre durch die Beteiligten des Arbeitskreises Mietspiegel beschlossen und herausgegeben. Zu diesem Gremium gehören:
  1. Mieterverein Dorsten und Umgebung e. V.
  2. Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Dorsten e. V.
  3. Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe
  4. Mieterschutzbund e. V.
  5. Geschäftsstellen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
 
Das von den Beteiligten zusammengetragene Mietenmaterial (Mieterbefragung, Wohngeldstatistik, Mietenindizes, etc.) wird dabei von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach mathematisch-statistischen Kriterien ausgewertet und dem Arbeitskreis zur Beschlussfassung vorgelegt. Insofern ist der Gutachterausschuss maßgeblich an der Mietspiegelerstellung beteiligt.
 
Die folgende Tabelle soll lediglich einen Überblick über das Mietniveau in Dorsten geben und ersetzt nicht den Mietspiegel. Zu- und Abschläge für spezielle Lagen, Wohnungsgrößen, Sonderausstattungen, Modernisierungen, etc. sind dort detailliert ausgewiesen.
 
Altersgruppe
Lageklasse *1
Wohnungen mit Heizung,
Bad bzw. Dusche und WC *2 [€/m²]
I            bis 1949
B
3,30
C
3,50
II          1950 bis 1956
B
3,70
C
3,85
III         1957 bis 1965
B
4,10
C
4,25
IV *3     1966 bis 1974
B
4,40
C
4,65
V *3      1975 bis 1981
B
5,10
C
5,45
VI         1982 bis 1994
B
5,75
C
5,90
VII        1995 bis 2001
B
6,00
C
6,20
VII        ab 2002
B
6,30
C
6,50
 

*1
A = einfache Wohnlage: bei Aufstellung des Mietspiegels standen keine ausreichenden Daten zur Verfügung; hilfsweise kann der Mietwert für diese Lageklasse ermittelt werden durch einen Abschlag in Höhe von 10% vom Wert der Lageklasse B.
B = mittlere Wohnlage
C = gute Wohnlage

*2
Wohnungen ohne Heizung: bei Aufstellung des Mietspiegels standen keine ausreichenden Daten zur Verfügung; hilfsweise kann der Mietwert ermittelt werden durch einen Abschlag in Höhe von 15% vom entsprechenden Lagewert. Dies gilt nur für Wohnungen in Gebäuden, die bis 1965 errichtet wurden; ab 1966 gehört die Heizung zum Baustandard


*3
Sonderfall Wulfen-Barkenberg
für Wohnungen in Mietwohnhäusern mit mehr als vier Geschossen gelten folgende Mietwerte:

Altersgruppe
Lageklasse *1
Modernisierungsgrad
Wohnungen mit Heizung,
Bad bzw. Dusche und WC [€/m²]
IV / V
1966 bis 1981
B *4
nicht modernisiert
3,95
 
modernisiert
4,30

*4 Hier kein zusätzlicher Abschlag für die Wohnlage in ländlichen Stadtteilen

- Ohne unser Obligo -

 

 

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