Mietspiegel Castrop-Rauxel

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Castrop-Rauxel
Stand 01.01.2008
Erstellt von der Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Wohnungswesen, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
 
In Zusammenarbeit erstellt mit:
  • Arbeitsgemeinschaft gemeinnütziger Wohnungsunternehmen der Städte Bochum und Castrop-Rauxel, Saladin-Schmidt-Str. 5, 44789 Bochum
  • Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Castrop-Rauxel - Geschäftsstelle -, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
  • Haus- und Grundeigentümerverein Castrop-Rauxel Nord e. V., Wittener Str. 56, 44575 Castrop-Rauxel
  • Haus- und Grundeigentümerverein Castrop-Rauxel Süd e. V., Glückaufstr. 64, 44575 Castrop-Rauxel
  • Mieter und Pächter e. V. - Mieterschutzverein -, Obere Münsterstr. 16, 44575 Castrop-Rauxel
  • Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V., Kampstr. 4, 44137 Dortmund
 
Erläuterungen
Allgemeines
Der Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Castrop-Rauxel. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
 
Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den 01.01.2008 und geben eine Übersicht über die üblichen Entgelte - ortsübliche Mieten - gemäß § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der zurzeit gültigen Fassung.
 
Der Mietspiegel hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2009
 
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Castrop-Rauxel neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung - typische Wohnung der jeweiligen Altersklasse bei entsprechenden Ausstattungsmerkmalen - auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten; dies sind:
  • Abschreibung
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten
  • Mietausfallwagnis
Nicht enthalten sind die Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (evtl. künftig Betriegskostenverordnung). Dies sind im Wesentlichen Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Kosten der Wasserversorgung und Entwässereung, Heizung- und Warmwasserkosten, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinbeleuchtung, Hauswart, maschinelle Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne und Verteileranlage für ein Breitbandkabel.
 
Diese Betriebskosten können nur dann erhoben werden, wenn sie vertraglich vereinbart sind.
In der ortsüblichen Miete sind die Kosten für Schönheitsreparaturen und vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen nicht enthalten
 
Erläuterung zur Mietwerttabelle
Wohnungsgröße
Die Mietwerttabelle der Stadt Castrop-Rauxel geht von einer Normalgröße von 50 qm bis 100 qm aus. Je nach Wohnungsgröße können Zu- oder Abschläge in Betracht kommen.
 
Altersklassen
Durch die Gruppe I bis VII der Tabelle ist eine Unterteilung der Wohnungen in Altersklasse (Baujahr) vorgenommen worden, da das Alter eines Gebäudes die Miete beeinflusst.
 
Isolierverglasung
In den Mietspannen der Wohnungen ab Gruppe II c - mit Ausnahme der Gruppe IV - ist bereits brücksichtigt, dass diese Wohnungen grundsätzlich Isolierverglasung besitzen. Bei fehlender Isolierverglasung kann ein Abschlag von 0,15 €/qm vorgenommen werden. Ist bei Wohnungen der Gruppe I, II a+b eine Isolierverglasung vorhanden, kann ein Zuschlag von 0,15 €/qm erhoben werden.
 
Modernisierung ("Gruppe IV")
  1. Vollmodernisierung
    Eine Modernisierung liegt vor, wenn
    • ab 1980 eine Zentral- oder Etagenheizung (Therme oder Heizkessel) oder asbestfreie witterungsgeführte Nachtspeichergeräte mit Aufladeregelung in allen Räumen (im Bad Schnellheizer) eingebaut wurde,
    • die Wohnung mit Thermofenstern (Isolierverglasung) ausgestattet ist,
    • die Elektroinstallation heutigen Wohnansprüchen genügt und
    • ab 1980 ein Bad erstmals eingebaut oder erneuert wurde (einschließlich Wandfliesen);
    Wenn das Bad von 1980 modernisiert wurde, ist ein Abschlag von bis zu 0,13 €, wenn das Bad nach 1990 modernisiert wurde, ist ein Zuschlag von bis zu 0,13 € gerechtfertigt.
    Sollten weitere Modernisierungsmaßnahmen vorliegen (z.B. Wärmedämmung), ist ein Zuschlag möglich.
  2. Teilmodernisierung
    Bei einer minderen Modernisierung sind Abschläge bis zur Höhe von 0,34 € (einschließlich des unter Punkt a) genannten Abschlages von 0,13 € für das Bad) möglich.
    Sollten weitere Modernisierungsmaßnahmen vorliegen (z. B. Wärmedämmung), ist ein Zuschlag möglich.
Lage der Wohnungen
  • Einfache Wohnlage
  • Eine einfache Wohnlage ist gegeben, wenn das Wohnen außergewöhnlich beeinflusst wird (z. B. durch Lärm, Staub und Geruchsbelästigung).
  • Mittlere Wohnlage
  • Bei der mittleren Wohnlage, die auch als normale Wohnlage bezeichnet werden kann, handelt es sich um Wohnlagen ohne besondere Vor- und Nachteile. Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in normalen Wohnlagen. Die Wohngebiete sind meist dich oder geschlossen bebaut.
    Belästigungen
    durch Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das übliche Maß hinaus.
  • Gute Wohnlage
  • Die guten Wohnlagen sind durch vorwiegend aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger oder verkehrsgünstiger Grünlage gekennzeichnet.
 
Ausstattung
in einfacher
Wohnlage
€/m²
in mittlerer
Wohnlage
€/m²
in guter
Wohnlage
€/m²
 
Gruppe I
Wohnungen in Gebäuden, die bis 1948 bezugsfertig wurden
 
a) ohne Heizung, ohne Bad, WC in der Wohnung
2,21 - 2,74
2,44 - 2,97
2,67 - 3,19
b) ohne Heizung, mit Bad/WC oder mit Heizung ohne Bad
2,57 - 3,09
2,83 - 3,36
3,10 - 3,63
c) mit Heizung und Bad/WC
3,31 - 3,83
3,70 - 4,23
4,09 - 4,61
 
Gruppe II
Wohnungen in Gebäuden, die von 1949 - 1960 bezugsfertig wurden
 
a) ohne Heizung, ohne Bad, WC in der Wohnung
2,37 - 2,90
2,61 - 3,13
2,89 - 3,42
b) ohne Heizung, mit Bad/WC oder mit Heizung ohne Bad
2,73 - 3,26
2,99 - 3,52
3,27 - 3,79
c) mit Heizung und Bad/WC
3,75 - 4,28
4,13 - 4,65
4,52 - 5,05
 
Gruppe III
Wohnungen in Gebäuden, die von 1961 - 1971 bezugsfertig wurden
 
mit Heizung und Bad/WC
4,11 - 4,62
4,47 - 5,00
4,90 - 5,42
 
Gruppe IV
Modernisierte Wohnungen in Gebäuden, die bis 1971 bezugsfertig wurden
 
mit Heizung und Bad/WC
4,64 - 5,17
5,09 - 5,62
5,54 - 6,07
 
Gruppe V
Wohnungen in Gebäuden, die von 1972 - 1982 bezugsfertig wurden
 
mit Heizung und Bad/WC
4,50 - 5,03
4,98 - 5,51
5,46 - 5,98
 
Gruppe VI
Wohnungen in Gebäuden, die von 1983 - 1996 bezugsfertig wurden
 
mit Heizung und Bad/WC
5,23 - 5,75
5,76 - 6,28
6,27 - 6,79
 
Gruppe VII
Wohnungen in Gebäuden, die von 1997 - 2004 bezugsfertig wurden
 
mit Heizung und Bad/WC
5,67 - 6,19
6,19 - 6,71
6,71 - 7,23

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