Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Castrop-Rauxel
Stand 01.01.2008
Erstellt von der Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Wohnungswesen, Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
In Zusammenarbeit erstellt mit:
Erläuterungen
Allgemeines
Der Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Stadtgebiet Castrop-Rauxel. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungshilfe, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Art, Größe, Ausstattung sowie Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den 01.01.2008 und geben
eine Übersicht über die üblichen Entgelte - ortsübliche Mieten - gemäß § 558c
des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der zurzeit gültigen Fassung.
Der Mietspiegel hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2009
Die ortsübliche Miete beinhaltet in Castrop-Rauxel neben dem Entgelt für die Nutzung der Wohnung - typische Wohnung der jeweiligen Altersklasse bei entsprechenden Ausstattungsmerkmalen - auch das Entgelt für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung laufend entstehenden anteiligen Bewirtschaftungskosten; dies sind:
Nicht enthalten sind die Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (evtl. künftig Betriegskostenverordnung). Dies sind im Wesentlichen Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Kosten der Wasserversorgung und Entwässereung, Heizung- und Warmwasserkosten, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinbeleuchtung, Hauswart, maschinelle Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne und Verteileranlage für ein Breitbandkabel.
Diese Betriebskosten können nur dann erhoben werden, wenn sie vertraglich vereinbart sind.
In der ortsüblichen Miete sind die Kosten für Schönheitsreparaturen und vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen nicht enthalten
Erläuterung zur Mietwerttabelle
Wohnungsgröße
Die Mietwerttabelle der Stadt Castrop-Rauxel geht von einer Normalgröße von 50 qm bis 100 qm aus. Je nach Wohnungsgröße können Zu- oder Abschläge in Betracht kommen.
Altersklassen
Durch die Gruppe I bis VII der Tabelle ist eine Unterteilung der Wohnungen in Altersklasse (Baujahr) vorgenommen worden, da das Alter eines Gebäudes die Miete beeinflusst.
Isolierverglasung
In den Mietspannen der Wohnungen ab Gruppe II c - mit Ausnahme der Gruppe IV - ist bereits brücksichtigt, dass diese Wohnungen grundsätzlich Isolierverglasung besitzen. Bei fehlender Isolierverglasung kann ein Abschlag von 0,15 €/qm vorgenommen werden. Ist bei Wohnungen der Gruppe I, II a+b eine Isolierverglasung vorhanden, kann ein Zuschlag von 0,15 €/qm erhoben werden.
Modernisierung ("Gruppe IV")
Lage der Wohnungen
Eine einfache Wohnlage ist gegeben, wenn das Wohnen außergewöhnlich
beeinflusst wird (z. B. durch Lärm, Staub und Geruchsbelästigung).
Bei der mittleren Wohnlage, die auch als normale Wohnlage bezeichnet
werden kann, handelt es sich um Wohnlagen ohne besondere Vor- und
Nachteile. Die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen
in normalen Wohnlagen. Die Wohngebiete sind meist dich oder geschlossen
bebaut.
Belästigungen
durch Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das übliche Maß hinaus.
Die guten Wohnlagen sind durch vorwiegend aufgelockerte Bebauung
mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger oder verkehrsgünstiger
Grünlage gekennzeichnet.
Gruppe I
Wohnungen in Gebäuden, die bis 1948 bezugsfertig wurden
Gruppe II
Wohnungen in Gebäuden, die von 1949 - 1960 bezugsfertig wurden
Gruppe III
Wohnungen in Gebäuden, die von 1961 - 1971 bezugsfertig
wurden
Gruppe IV
Modernisierte Wohnungen in Gebäuden, die bis 1971 bezugsfertig
wurden
Gruppe V
Wohnungen in Gebäuden, die von 1972 - 1982 bezugsfertig
wurden
Gruppe VI
Wohnungen in Gebäuden, die von 1983 - 1996 bezugsfertig
wurden
Gruppe VII
Wohnungen in Gebäuden, die von 1997 - 2004 bezugsfertig
wurden
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